Dienstag, 24. September 2013

Online Check-in


INFO / Zeitsparend Einchecken über das Internet.

Online Check-in können Sie, neben dem normalen Check-in am Schalter der jeweiligen Fluggesellschaften, nutzen. Der "Web Check-in" funktioniert einfach und problemlos, egal ob Sie im Büro, von zu Hause oder von Unterwegs Online einchecken.
QoolTOUR hat für seine Kunden, als zusätzlichen Service, die Online-Check-in-Links der wichtigsten Airlines zusammengestellt. Zu finden auf www.qooltour.at unter dem Menüpunkt Service / Online Check-In.

Montag, 16. September 2013

Qatar Airways ab 30. Oktober bei oneworld

INFO / Qatar Airways wird ab 30. Oktober 2013 der oneworld® Allianz angehören.


Ab Mittwoch, 30. Oktober, bietet Qatar Airways ihren Passagieren die volle Bandbreite der Leistungen und Vorteile von oneworld. Von diesem Zeitpunkt an genießen die 3 Millionen Mitglieder des Vielfliegerprogramms Privilege Club von Qatar Airways bei jedem Flug mit einer oneworld Mitgliedsfluggesellschaft Vielfliegervorteile. Damit ist Qatar Airways bisher die einzige der drei großen Fluggesellschaften in der Golfregion, die sich einer der globalen Luftfahrtallianzen anschließt. Die Genehmigung zum Beitritt erfolgte nach einer umfassenden Überprüfung, die vom oneworld Team in Zusammenarbeit mit British Airways durchgeführt wurde. British Airways unterstützt als Allianz-Pate die Aufnahme von Qatar Airways. Qatar Airways schließt den Aufnahmeprozess nur ein Jahr nach der Einladung zum Beitritt ab. Der Beitritt erfolgt unmittelbar vor dem Umzug der Fluggesellschaft auf ihren neuen Heimatflughafen, Hamad International Airport. Dieser soll Dohas Rolle als herausragendes globales Drehkreuz stärken und wird letztendlich über eine Kapazität für die Beförderung von 50 Millionen Passagieren im Jahr verfügen.

Zu den Mitgliedern von oneworld gehören führende Airlines aus aller Welt, wie airberlin, American Airlines, British Airways, Cathay Pacific Airways, Finnair, Iberia, Japan Airlines, LAN Airlines, Malaysia Airlines, Qantas, Royal Jordanian, S7 Airlines und rund 30 angeschlossene Fluggesellschaften. Bei Flügen mit diesen Airlines können Passagiere im Rahmen des Vielfliegerprogramms Qmiles sammeln und einlösen und erhalten darüber hinaus Qpoints für ihre Statusstufe. Mitglieder des Privilege Club mit Platinum-Status genießen bei oneworld die Vorteile der Emerald Statusstufe. Privilege Club Gold entspricht Sapphire bei oneworld und Privilege Club Silver der oneworld Statusstufe Ruby.
  
Damit können die 130 Millionen Mitglieder der verschiedenen Vielfliegerprogramme der oneworld Fluggesellschaften auch bei Qatar Airways Meilen und Punkte sammeln und einlösen sowie alle weiteren oneworld Vorteile genießen. Sobald die Airline der Allianz angehört, wird das Streckennetz von Qatar Airways, das 130 Ziele in 70 Ländern im Nahen Osten, in Europa, Afrika, Nord- und Südamerika, Asien und Australasien umfasst, in dem umfangreichen Angebot an Allianztarifen und Produkten von oneworld abgedeckt sein.

Das oneworld Streckennetz wird durch Qatar Airways um 20 Flugziele und fünf Länder ergänzt: Äthiopien, Iran, Ruanda, Serbien und Tansania. So stehen Passagieren, die zwischen Asien und Südamerika oder zwischen Asien und Afrika reisen, jetzt bequeme Verbindungen mit nur einem Zwischenstopp zur Verfügung, die zuvor in diesem Streckennetz nicht angeboten wurden.
Der Beitritt von Qatar Airways, durch den oneworld zur führenden Allianz im Nahen Osten wird, findet zu einem Zeitpunkt statt, an dem die Allianz das größte Wachstum ihrer Geschichte erlebt:
Die Aufnahme von Malaysia Airlines, einer der am häufigsten ausgezeichneten Fluggesellschaften, vor einem halben Jahr stärkte die Position von oneworld in Südostasien, der wachstumsstärksten Region im Bereich Flugreisen. Im zweiten Quartal 2014 plant TAM den Wechsel zu oneworld von Star Alliance. TAM ist die führende Fluggesellschaft Brasiliens, des wirtschaftlich stärksten Landes in Lateinamerika. Der Wechsel soll zusammen mit der ihr angeschlossenen Fluggesellschaft in Paraguay erfolgen und im Anschluss an den Beitritt des neuesten Mitglieds der LAN-Gruppe, LAN Colombia, zu oneworld am 1. Oktober 2013 durchgeführt werden - eine weitere Stärkung von oneworld als führende Allianz in Lateinamerika. Anfang des nächsten Jahres wird SriLankan Airlines oneworld beitreten. Als erste Airline des indischen Subkontinents, die Mitglied einer weltweiten Allianz wird, macht sie oneworld zusammen mit Qatar Airways zur führenden Allianz in der Region. Zudem beabsichtigt US Airways einen Wechsel von Star Alliance zu oneworld als Teil der geplanten Fusion mit American Airlines, sofern die erforderlichen Genehmigungen erteilt werden.

Zusammen mit Qatar Airways und den anderen designierten Mitgliedsfluggesellschaften wird oneworld
fast 1.000 Flughäfen in über 150 Ländern mit 14.000 Flügen täglich bedienen
480 Millionen Passagiere pro Jahr mit einer Gesamtflotte von fast 3.500 Flugzeugen befördern
einen Jahresumsatz von 140 Milliarden US-Dollar generieren.

Mittwoch, 11. September 2013

Lufthansa will ein drahtloses In-Flight Entertainment System einführen

INFO / Lufthansa will als erste große europäische Airline ihren Passagieren auf ausgewählten Routen ein drahtloses In-Flight Entertainment System anbieten. 

Das System nennt sich BoardConnect und wurde von Lufthansa Systems entwickelt. BoardConnect ermöglicht den Passagieren der Airline, mit ihren eigenen Notebooks, Tablet-PCs oder Smartphones eine breite Palette an Unterhaltungs- und Informationsangeboten zu nutzen. Das System bietet den Reisenden eine Vielzahl von Inhalten und Services: so kann beispielsweise kabellos auf Fil
Auf das Surfen im Internet in luftigen Höhen müssen die Passagiere an Bord der Lufthansa allerdings noch verzichten. Vorerst wird es keinen Internet-Zugang über BoardConnect geben. Damit hat bisher in Europa nur Norwegian Air Shuttle HotSpots für den Internet-Zugang an Bord.
me, Musik, Speisekarten, Duty-Free-Shopping, Informationen über Zielorte, Ankündigungen und Informationen für Passagiere zugegriffen werden. Bereits im Juni 2014 sollen 20 Airbus A321 der Lufthansa-Flotte mit BoardConnect ausgestattet werden.

Freitag, 30. August 2013

Neugestaltung der Fluggastrechte geplant

INFO / Die EU-Kommission arbeitet an einer Revision der europäischen Fluggastrechteverordnung 261/2004, die seit dem Jahr 2005 die Rechte und Ausgleichsansprüche der Passagiere gegenüber den Fluggesellschaften regelt. Ein Großteil der geplanten Änderungen führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Fluggastrechte.

Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Ausgleichsanspruch bei großer Verspätung
Nach derzeit geltender Rechtslage auf Basis der aktuell gültigen Fassung der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 erhalten Flugreisende, die drei Stunden oder noch später an Ihrem Endziel ankommen, einen Anspruch auf Entschädigung.
Für die Zukunft strebt die Europäische Kommission eine Unterteilung in inner- und außereuropäische Flüge an. So soll bei Flügen innerhalb der Europäischen Union ein Anspruch einheitlich erst nach fünf Stunden Verspätung entstehen. Außereuropäisch ist eine gestaffelte Anhebung der entschädigungsbegründenden Verspätung geplant: Bei Entfernungen von weniger als 3.500 km muss sie mindestens fünf Stunden betragen, bei Entfernungen zwischen 3.500 und 6.000 km liegt die Verspätungsgrenze bei neun Stunden und bei Flügen von mehr als 6.000km  schließlich bei mehr als 12 Stunden. 

Verspätung auf der Rollbahn
Sobald ein Flugzeug losrollt, werten Airlines einen Flug heute meist als gestartet. Immer wieder entstehen somit lange Wartezeiten auf der Rollbahn, bevor das Flugzeug tatsächlich abhebt. Ein konkreter gesetzlicher Rahmen, wie lange Fluggesellschaften ihre Passagiere auf der Rollbahn warten lassen dürfen, fehlte bislang. Hier kam das jeweilige nationale Recht zur Anwendung.
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen Airlines Passagiere künftig bis zu fünf Stunden im Flugzeug warten lassen können. Auch im internationalen Vergleich bedeutet der Vorschlag eine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste (zum Vergleich: in den USA gelten inneramerikanisch drei und international vier Stunden). 

Außergewöhnliche Umstände
Außergewöhnliche Umstände entbinden Fluggesellschaften von ihrer Ausgleichspflicht. Nach der aktuell gültigen Verordnung zählen dazu nur wenige besondere Vorkommnisse – beispielsweise extreme Wetterbedingungen, Streiks der Piloten oder Fluglotsen sowie eine Flughafenschließung aus Sicherheitsgründen. Technische Defekte wiederum sind grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände. Sie gehören zum normalen Betriebsrisiko einer Airline und sind daher von dieser beim Betriebsablauf mit einzuplanen.
Der Kommissionsvorschlag enthält jetzt eine Aufweichung des bisherigen Rechts: Technische Defekte, die während des Fluges auftreten, sollen nach dem Willen der Kommission künftig ebenfalls außergewöhnliche Umstände sein. Der Kommissionsvorschlag weicht damit weit von der bestehenden Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs ab. So fördert die Kommission die Kollision von wirtschaftlichen Überlegungen und sicherheitsrelevanten Fragen bei den Fluggesellschaften. Der Fluggast trägt das normale Betriebsrisiko des befördernden Luftfahrunternehmens. 

Verkürzung der Frist zur Einforderung der Passagierrechte
Bisher enthält die Verordnung keine zeitliche Begrenzung zur Durchsetzung der Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung – der Zeitraum richtet sich nach nationalem Recht. So gilt in Deutschland die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren. Dabei beginnt die Frist erst mit Ende des Kalenderjahres, in dem es zum entschädigungspflichtigen Ereignis kam.
Die Neufassung sieht hingegen vor, dass der Passagier seine ihm zustehenden Rechte künftig spätestens drei Monate nach der tatsächlichen oder geplanten Durchführung des Fluges beim entsprechenden Luftfahrtunternehmen einreichen muss. Betroffene Passagiere sollen somit deutlich weniger Zeit haben, um ihre Rechte einzufordern, denn nach Ablauf der Frist ist die Geltendmachung ihrer Ansprüche ausgeschlossen. 

Freiwillige Vereinbarungen
Ansprüche auf Entschädigung sind nach heutiger Rechtslage in der Regel nur durch Zahlung der Entschädigung erfüllbar. In den neuen Entwurf der Verordnung hat die Kommission eine Regelung mit aufgenommen, nach der es Fluggesellschaften erlaubt sein soll, mit Flugreisenden eine Vereinbarung zu schließen, die die Ausgleichspflicht komplett zu ersetzten vermag. Zwar ist die Fluggesellschaft angehalten, den Passagier über seine Rechte auf einen Ausgleichsanspruch aufzuklären. Doch angesichts der Informationshoheit der Fluggesellschaft über die Gründe einer Annullierung oder einer Verspätung kann der Fluggast nicht absehen, ob eine solche Vereinbarung wirtschaftlich Sinn macht.
„Der überwiegende Teil der geplanten Änderungen geht zu Lasten der Passagiere. Setzt sich die EU-Kommission mit ihren Änderungen durch, gehen rund 72 Prozent der Passagiere, die derzeit Entschädigungen fordern können, künftig leer aus. Es kommt also zu einer massiven Verschlechterung der Fluggastrechte.

Mittwoch, 21. August 2013

Qatar Airways erhöht die Freigepäck-Menge



INFO / Qatar Airways führt zum 1. September neue Bestimmungen in Sachen Freigepäck ein. 


Mit Beginn des nächsten Monats erhöht Qatar Airways  für Economy-Reisende das zulässige Maximalgewicht für ein aufgegebenes Gepäckstück von 23 kg auf 30 kg. Vollzahler der Business Class werden 40 kg und der First Class sogar 50 kg zugebilligt. Die Statuskunden im Privilege Club von Qatar Airways dürfen grundsätzlich so viel Gepäck mitnehmen, wie es ihr erreichter Status zulässt.
 
Es gibt aber auch eine Einschränkung für die neuen Regeln: Sie gelten nicht auf Strecken, auf denen das sogenannte Piece Concept angewandt wird. Auch führt Qatar Airways neue Gebührenregelungen für Übergepäck ein. Wenn Sie mehr als die inkludierte Menge an Gepäck mitnehmen möchten, so können Sie über das Internet (http://www.qatarairways.com) eine Vergünstigung von bis zu einem Fünftel gegenüber den Flughafen-Ticketschaltern auf zusätzliches Übergepäck erwerben.

Freitag, 16. August 2013

Mit QoolTOUR sind Sie und Ihre Mitarbeiter immer sicher unterwegs

Info / Sicherheit spielt in allen Unternehmen eine große Rolle, insbesondere wenn die Mitarbeiter im Ausland unterwegs sind. In Krisenfällen müssen reisende Mitarbeiter schnell und unkompliziert erreicht und bestmöglich unterstützt werden können. 


Im Ausland ist es aber manchmal schwierig, die örtlichen Gegebenheiten richtig einzuschätzen und zu bewerten - dies sieht man derzeit am Beispiel Ägypten sehr gut. In Kooperation mit globalen Sicherheitsdiensten und dem Außenministerium unterstützt QoolTOUR seine Kunden dabei, weltweit optimale Serviceeinrichtungen nutzen zu können, sowohl im medizinischen Bereich als auch bei Sicherheitsfragen. 
Full Service Reisemanagement hört nicht bei der Buchung von Flügen, Hotels, Transfers usw. auf. Was für alle Regionen gilt, ist ganz besonders wichtig in Krisenregionen oder Gegenden, wo Sicherheit und Gesundheitseinrichtungen nicht zum State of the Art gehören.

Hier sind die Mitarbeiter von QoolTOUR gefordert, alle erforderlichen notwendigen Maßnahmen anzubieten, das beginnt bei umfangreichen Reiseinformationen, geht über Unterstützung bei medizinischen Notfällen bis hin zum Krisenmanagement im jeweiligen Land. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne!

Umfassende Länderinformationen finden Sie übrigens auch auf unserer Homepage unter Service / Länderinformationen.

Montag, 12. August 2013

Betriebsausflug Törggelen

Angebot / Törggelen bezeichnet den Südtiroler Brauch, im Herbst in geselliger Runde eine Mahlzeit einzunehmen. Diese Tradition ist daher Ideal für Betriebsausflüge oder Firmenevents mit Kunden.

Wir haben Ihnen daher ein tolles Angebot für Ihren Betriebsausflug ab € 279,-- zusammengestellt:

Bei dieser 2 Tagesfahrt entführen wir Sie in das reizvolle Valle die Cembra im Trentino. Von Innsbruck vorbei an Brixen machen Sie Ihren ersten Halt in Klausen, besichtigen die Trostburg und wandeln dabei auf den Spuren des Minnesängers Oswald von Wolkenstein.Vorbei an Weinhängen und durch das pittoreske Valle di Cembra erreichen Sie das Hotel in Montesover. Hier erleben Sie am Abend eine original “Castagnata” mit Livemusik indem die Gastgeber Sie mit köstlichen Maroni und regionalen Spezialitäten des Trentino verwöhnen.

Am nächsten Tag geht es zu einem Shopping und Städteausflug nach Trient, dem ehemaligen Bichofssitz. Trient mit seinem Zentrum, das reich an Denkmälern, Palazzi und Schlössern ist, bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, die Stadt zu erkunden.
Nachmittags geht es zurück über das Valle di Cembra nach Faver. In dem kleinen urigen Städtchen liegt die alteingesessene Schnapsbrennerei der Familie Pilzer. Nach einer Führung und anschließenden Degustation der hauseigenen Destillate treten Sie zufrieden und mit vielen positiven Eindrücken die Heimreise an.

2 Tagesausflug Betriebsausflug Samstag/Sonntag

1. Tag:
Abfahrt gegen 09:00 ab Innsbruck in Richtung Valle di Cembra Trentino
10:30 Besichtigung mit Führung der Trostburg bei Klausen
13:00 Mittagessen und Station in Bozen (Zeit zur freien Verfügung)
16:00 Weiterfahrt ins Valle di Cembra
17:00 Ankunft im Hotel Tirol in Montesover, Bezug der Zimmer
19:00 Original „Castagnata“ mit Törggelen und Livemusik

2. Tag:
09:30 Nach dem Frühstück Fahrt nach Trient mit Mittagessen (Zeit zur freien Verfügung)
14:00 Rückfahrt über Valle die Cembra nach Faver
14:30 Besuch der Schnapsbrennerei Pilzer mit Führung und Verkostung in Faver
16:30 Heimfahrt nach Innsbruck
ca. 18:30 Ankunft in Innsbruck

Fahrt im 20-Sitzer Luxusbus € 279,-- pro Person (Gruppe 10 Personen) im Doppelzimmer
EZ-Zuschlag € 29,--
Anfragen und Buchungen unter office@qooltour.at oder +43 (0)512 / 890060