Freitag, 30. August 2013

Neugestaltung der Fluggastrechte geplant

INFO / Die EU-Kommission arbeitet an einer Revision der europäischen Fluggastrechteverordnung 261/2004, die seit dem Jahr 2005 die Rechte und Ausgleichsansprüche der Passagiere gegenüber den Fluggesellschaften regelt. Ein Großteil der geplanten Änderungen führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Fluggastrechte.

Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Ausgleichsanspruch bei großer Verspätung
Nach derzeit geltender Rechtslage auf Basis der aktuell gültigen Fassung der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 erhalten Flugreisende, die drei Stunden oder noch später an Ihrem Endziel ankommen, einen Anspruch auf Entschädigung.
Für die Zukunft strebt die Europäische Kommission eine Unterteilung in inner- und außereuropäische Flüge an. So soll bei Flügen innerhalb der Europäischen Union ein Anspruch einheitlich erst nach fünf Stunden Verspätung entstehen. Außereuropäisch ist eine gestaffelte Anhebung der entschädigungsbegründenden Verspätung geplant: Bei Entfernungen von weniger als 3.500 km muss sie mindestens fünf Stunden betragen, bei Entfernungen zwischen 3.500 und 6.000 km liegt die Verspätungsgrenze bei neun Stunden und bei Flügen von mehr als 6.000km  schließlich bei mehr als 12 Stunden. 

Verspätung auf der Rollbahn
Sobald ein Flugzeug losrollt, werten Airlines einen Flug heute meist als gestartet. Immer wieder entstehen somit lange Wartezeiten auf der Rollbahn, bevor das Flugzeug tatsächlich abhebt. Ein konkreter gesetzlicher Rahmen, wie lange Fluggesellschaften ihre Passagiere auf der Rollbahn warten lassen dürfen, fehlte bislang. Hier kam das jeweilige nationale Recht zur Anwendung.
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen Airlines Passagiere künftig bis zu fünf Stunden im Flugzeug warten lassen können. Auch im internationalen Vergleich bedeutet der Vorschlag eine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste (zum Vergleich: in den USA gelten inneramerikanisch drei und international vier Stunden). 

Außergewöhnliche Umstände
Außergewöhnliche Umstände entbinden Fluggesellschaften von ihrer Ausgleichspflicht. Nach der aktuell gültigen Verordnung zählen dazu nur wenige besondere Vorkommnisse – beispielsweise extreme Wetterbedingungen, Streiks der Piloten oder Fluglotsen sowie eine Flughafenschließung aus Sicherheitsgründen. Technische Defekte wiederum sind grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände. Sie gehören zum normalen Betriebsrisiko einer Airline und sind daher von dieser beim Betriebsablauf mit einzuplanen.
Der Kommissionsvorschlag enthält jetzt eine Aufweichung des bisherigen Rechts: Technische Defekte, die während des Fluges auftreten, sollen nach dem Willen der Kommission künftig ebenfalls außergewöhnliche Umstände sein. Der Kommissionsvorschlag weicht damit weit von der bestehenden Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs ab. So fördert die Kommission die Kollision von wirtschaftlichen Überlegungen und sicherheitsrelevanten Fragen bei den Fluggesellschaften. Der Fluggast trägt das normale Betriebsrisiko des befördernden Luftfahrunternehmens. 

Verkürzung der Frist zur Einforderung der Passagierrechte
Bisher enthält die Verordnung keine zeitliche Begrenzung zur Durchsetzung der Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung – der Zeitraum richtet sich nach nationalem Recht. So gilt in Deutschland die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren. Dabei beginnt die Frist erst mit Ende des Kalenderjahres, in dem es zum entschädigungspflichtigen Ereignis kam.
Die Neufassung sieht hingegen vor, dass der Passagier seine ihm zustehenden Rechte künftig spätestens drei Monate nach der tatsächlichen oder geplanten Durchführung des Fluges beim entsprechenden Luftfahrtunternehmen einreichen muss. Betroffene Passagiere sollen somit deutlich weniger Zeit haben, um ihre Rechte einzufordern, denn nach Ablauf der Frist ist die Geltendmachung ihrer Ansprüche ausgeschlossen. 

Freiwillige Vereinbarungen
Ansprüche auf Entschädigung sind nach heutiger Rechtslage in der Regel nur durch Zahlung der Entschädigung erfüllbar. In den neuen Entwurf der Verordnung hat die Kommission eine Regelung mit aufgenommen, nach der es Fluggesellschaften erlaubt sein soll, mit Flugreisenden eine Vereinbarung zu schließen, die die Ausgleichspflicht komplett zu ersetzten vermag. Zwar ist die Fluggesellschaft angehalten, den Passagier über seine Rechte auf einen Ausgleichsanspruch aufzuklären. Doch angesichts der Informationshoheit der Fluggesellschaft über die Gründe einer Annullierung oder einer Verspätung kann der Fluggast nicht absehen, ob eine solche Vereinbarung wirtschaftlich Sinn macht.
„Der überwiegende Teil der geplanten Änderungen geht zu Lasten der Passagiere. Setzt sich die EU-Kommission mit ihren Änderungen durch, gehen rund 72 Prozent der Passagiere, die derzeit Entschädigungen fordern können, künftig leer aus. Es kommt also zu einer massiven Verschlechterung der Fluggastrechte.

Mittwoch, 21. August 2013

Qatar Airways erhöht die Freigepäck-Menge



INFO / Qatar Airways führt zum 1. September neue Bestimmungen in Sachen Freigepäck ein. 


Mit Beginn des nächsten Monats erhöht Qatar Airways  für Economy-Reisende das zulässige Maximalgewicht für ein aufgegebenes Gepäckstück von 23 kg auf 30 kg. Vollzahler der Business Class werden 40 kg und der First Class sogar 50 kg zugebilligt. Die Statuskunden im Privilege Club von Qatar Airways dürfen grundsätzlich so viel Gepäck mitnehmen, wie es ihr erreichter Status zulässt.
 
Es gibt aber auch eine Einschränkung für die neuen Regeln: Sie gelten nicht auf Strecken, auf denen das sogenannte Piece Concept angewandt wird. Auch führt Qatar Airways neue Gebührenregelungen für Übergepäck ein. Wenn Sie mehr als die inkludierte Menge an Gepäck mitnehmen möchten, so können Sie über das Internet (http://www.qatarairways.com) eine Vergünstigung von bis zu einem Fünftel gegenüber den Flughafen-Ticketschaltern auf zusätzliches Übergepäck erwerben.

Freitag, 16. August 2013

Mit QoolTOUR sind Sie und Ihre Mitarbeiter immer sicher unterwegs

Info / Sicherheit spielt in allen Unternehmen eine große Rolle, insbesondere wenn die Mitarbeiter im Ausland unterwegs sind. In Krisenfällen müssen reisende Mitarbeiter schnell und unkompliziert erreicht und bestmöglich unterstützt werden können. 


Im Ausland ist es aber manchmal schwierig, die örtlichen Gegebenheiten richtig einzuschätzen und zu bewerten - dies sieht man derzeit am Beispiel Ägypten sehr gut. In Kooperation mit globalen Sicherheitsdiensten und dem Außenministerium unterstützt QoolTOUR seine Kunden dabei, weltweit optimale Serviceeinrichtungen nutzen zu können, sowohl im medizinischen Bereich als auch bei Sicherheitsfragen. 
Full Service Reisemanagement hört nicht bei der Buchung von Flügen, Hotels, Transfers usw. auf. Was für alle Regionen gilt, ist ganz besonders wichtig in Krisenregionen oder Gegenden, wo Sicherheit und Gesundheitseinrichtungen nicht zum State of the Art gehören.

Hier sind die Mitarbeiter von QoolTOUR gefordert, alle erforderlichen notwendigen Maßnahmen anzubieten, das beginnt bei umfangreichen Reiseinformationen, geht über Unterstützung bei medizinischen Notfällen bis hin zum Krisenmanagement im jeweiligen Land. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne!

Umfassende Länderinformationen finden Sie übrigens auch auf unserer Homepage unter Service / Länderinformationen.

Montag, 12. August 2013

Betriebsausflug Törggelen

Angebot / Törggelen bezeichnet den Südtiroler Brauch, im Herbst in geselliger Runde eine Mahlzeit einzunehmen. Diese Tradition ist daher Ideal für Betriebsausflüge oder Firmenevents mit Kunden.

Wir haben Ihnen daher ein tolles Angebot für Ihren Betriebsausflug ab € 279,-- zusammengestellt:

Bei dieser 2 Tagesfahrt entführen wir Sie in das reizvolle Valle die Cembra im Trentino. Von Innsbruck vorbei an Brixen machen Sie Ihren ersten Halt in Klausen, besichtigen die Trostburg und wandeln dabei auf den Spuren des Minnesängers Oswald von Wolkenstein.Vorbei an Weinhängen und durch das pittoreske Valle di Cembra erreichen Sie das Hotel in Montesover. Hier erleben Sie am Abend eine original “Castagnata” mit Livemusik indem die Gastgeber Sie mit köstlichen Maroni und regionalen Spezialitäten des Trentino verwöhnen.

Am nächsten Tag geht es zu einem Shopping und Städteausflug nach Trient, dem ehemaligen Bichofssitz. Trient mit seinem Zentrum, das reich an Denkmälern, Palazzi und Schlössern ist, bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, die Stadt zu erkunden.
Nachmittags geht es zurück über das Valle di Cembra nach Faver. In dem kleinen urigen Städtchen liegt die alteingesessene Schnapsbrennerei der Familie Pilzer. Nach einer Führung und anschließenden Degustation der hauseigenen Destillate treten Sie zufrieden und mit vielen positiven Eindrücken die Heimreise an.

2 Tagesausflug Betriebsausflug Samstag/Sonntag

1. Tag:
Abfahrt gegen 09:00 ab Innsbruck in Richtung Valle di Cembra Trentino
10:30 Besichtigung mit Führung der Trostburg bei Klausen
13:00 Mittagessen und Station in Bozen (Zeit zur freien Verfügung)
16:00 Weiterfahrt ins Valle di Cembra
17:00 Ankunft im Hotel Tirol in Montesover, Bezug der Zimmer
19:00 Original „Castagnata“ mit Törggelen und Livemusik

2. Tag:
09:30 Nach dem Frühstück Fahrt nach Trient mit Mittagessen (Zeit zur freien Verfügung)
14:00 Rückfahrt über Valle die Cembra nach Faver
14:30 Besuch der Schnapsbrennerei Pilzer mit Führung und Verkostung in Faver
16:30 Heimfahrt nach Innsbruck
ca. 18:30 Ankunft in Innsbruck

Fahrt im 20-Sitzer Luxusbus € 279,-- pro Person (Gruppe 10 Personen) im Doppelzimmer
EZ-Zuschlag € 29,--
Anfragen und Buchungen unter office@qooltour.at oder +43 (0)512 / 890060

Freitag, 9. August 2013

Benimm-Regeln für Malaysia

Info / Malaysia ist ein Vielvölkerstaat, daher wollen Geschäfte gut vorbreitet sein. Auf welche Umgangsformen Sie dabei achten müssen und wo Fettnäppfchen lauern, lesen Sie in diesem Beitrag.

Die Entwicklung Malaysias kann sich sehen lassen, allein 2012 legte die Wirtschaft des asiatischen Landes um 5,6 Prozent zu. In den vergangenen Jahren hat sich das Land erfolgreich vom Rohstofflieferanten zum Industrie- und Dienstleistungsstandort entwickelt.

Quelle: Katharina Wieland Müller  / pixelio.de
Das sind gute Voraussetzungen für erfolgreiche Geschäfte, allerdings nur, wenn Sie gut vorbereitet sind. Um wegen der unterschiedlichen kulturellen Prägungen in Österreich und Malaysia keinen Schiffbruch zu erleiden, verlangen die Planungen im Vorfeld eines Treffens mehr Zeit und Aufwand als Geschäfte in Europa. Das liegt auch daran, dass Malaysia ein Vielvölkerstaat ist. Je nachdem, ob man es mit Malaien, Chinesen oder indischstämmigen Partnern zu tun hat, greifen andere Verhaltensweisen. Eine direkte Geschäftssprache und zu viele Emotionen sollten auf jeden Fall vermieden werden. Da Geschäfte auf persönlichen Beziehungen beruhen, sollte man auch einem gemeinsamen Besuch einer Karaoke-Bar nicht abgeneigt sein.

Tipps und Tabus:

Kleidung: Für Männer ist ein Anzug Pflicht. Frauen sollten statt Hosenanzug eher Kleider oder Röcke tragen, bei denen die Oberarme und die Knie bedeckt sind.

Pünktlichkeit: Zu Geschäftsterminen sollten Sie immer pünktlich erscheinen.

Begrüßung: Visitenkarten werden mit beiden Händen überreicht. Vorzugsweise sollten sie zweisprachig – englisch und malaiisch – sein. Die Visitenkarten nicht achtlos wegstecken, sondern eine gewisse Zeit studieren. Auch Notizen auf den Karten sind verpönt.

Verhandlungen: Persönliche Beziehungen sind für erfolgreiche Geschäfte immens wichtig. Beim Kontaktaufbau kann ein gemeinsamer Restaurantbesuch vor Beginn der eigentlichen Verhandlungen helfen. Direkte und kritische Worte sind zu vermeiden.

Tabus: Man zeigt nicht mit Zeigefinger auf andere Menschen, ein Schulterklopfen sowie das Berühren eines fremden Kopfes – er gilt als Sitz von Seele und Geist – sollten Sie ebenfalls unterlassen. Dasselbe gilt auch für den Kopf eines Kindes.