Info / Die EU-Kommission hat gestern (5.12.2013) die Liste von Fluggesellschaften aktualisiert, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten (sogenannte „Schwarze Liste“).
Aufgrund von Sicherheitsinformationen aus verschiedenen
Quellen sowie nach Anhörung der nepalesischen Luftfahrtbehörden hat die
Kommission beschlossen, alle Luftfahrtunternehmen aus Nepal im Luftraum der EU
mit einem Betriebsverbot zu belegen. Außerhalb der EU sind diese
Fluggesellschaften nach wie vor tätig.
Zudem ergaben sich Änderungen an der EU-Flugsicherheitsliste
durch die Streichung von Luftfahrtunternehmen, die nicht mehr bestehen, und die
Hinzufügung kürzlich gegründeter Luftfahrtunternehmen in einigen Ländern, für
die Betriebsverbote gelten (Kirgisistan, Kasachstan, Indonesien und Mosambik).
Die oben ausgeführten Empfehlungen gelten auch für diese Airlines.
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